Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe
EN 20347
Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderungen an eine Zehenschutzkappe.
EN 20345
Spezifikation für Sicherheitsschuhe: wie EN 20347, jedoch mit Zehenschutzkappen welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule standhalten müssen.
Schutzklasse S1
Stahlkappe
Bereiche in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit nicht zu erwarten ist.
Schutzklasse S1p
Stahlkappe
Stahlsohle
Bereiche in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit nicht zu erwarten ist und die Gefahr des Eintretens spitzer und scharfer Gegenstände besteht.
Schutzklasse S2
Stahlkappe
Bereiche in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit zu erwarten ist.
Schutzklasse S3
Stahlkappe
Stahlsohle
Bereiche in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit zu erwarten ist und die Gefahr des Eintretens spitzer und scharfer Gegenstände besteht.
Schutzklasse S4
Stahlkappe
wasserdicht
Bereiche in denen die Einwirkung von Flüssigkeit, Nässe und Schmutz gegeben ist.
Schutzklasse S5
Stahlkappe
Stahlsohle
wasserdicht
Bereiche in denen die Einwirkung von Flüssigkeit, Nässe und Schmutz gegeben ist und die Gefahr des Eintretens spitzer und scharfer Gegenstände besteht.
Sicherheitsmerkmale
Stoßfestigkeit von 200 J. Druckfestigkeit mit 15 kN